Präsenzunterricht in Gesang und auf Blasinstrumenten wieder zulässig - Stellungnahme des Landesmusikrates Saar

Der LMR Saar begrüßt die Entscheidung der Landesregierung und fordert weitere Öffnungsperspektiven für das saarländische Musikleben

Seit dem 17. Mai darf im Saarland wieder Gesangsunterricht und Unterricht auf Blasinstrumenten in Präsenzform (Einzelunterricht) erteilt werden. Rechtliche Grundlage bildet die „Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“. Die Regelung gilt bis zu einem Inzidenzwert von 165 und setzt für den Präsenzunterricht einen aktuellen, negativen Coronatest der Schüler*innen und Lehrkräfte voraus.   

„Wir begrüßen diese – aus unserer Sicht überfällige – Entscheidung und freuen uns mit den Musiker*innen über diesen Schritt, der aktives Musizieren wieder für alle Schüler*innen öffentlicher und privater Musikschulen möglich macht“, erklärt Bernhard Fromkorth, Präsident des Landesmusikrates (LMR) Saar.  In den vergangenen Monaten hatte sich der LMR Saar in zahlreichen Gesprächen mit Vertreter*innen der Landesregierung dafür eingesetzt, dass der Einzelunterricht in den Fächern Gesang und Blasinstrumente wieder aufgenommen werden kann.

„Für die betroffenen Schüler*innen und Lehrkräfte der Musikschulen stellte die bisherige Regelung eine große Belastung dar“, so Fromkorth. Bereits seit Dezember 2020 waren Sänger*innen und Bläser*innen von der Möglichkeit des Einzelunterrichts in Präsenz ausgeschlossen.

Was der Landesmusikrat Saar nun noch vermisst, ist eine Perspektive für die Musikvereine, deren wichtige Arbeit nicht dauerhaft auf Eis gelegt werden dürfe. „Daher halten wir den Beschluss der Landesregierung für einen ersten Schritt in die richtige Richtung, auf den jetzt jedoch zügig weitere folgen müssen“, betont Bernhard Fromkorth. Als Orientierungshilfe könne die Landesregierung die „Empfehlungen zur Wiederaufnahme des musikalischen Betriebs im Amateur- und Profibereich unter Beachtung entsprechender Hygienekonzepte“ heranziehen, die der Deutsche Musikrat e.V. und die Konferenz der Landesmusikräte im Deutschen Musikrat im April 2021 veröffentlicht hatten.